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Nicht mal sein Essen darf man fotografieren und die Fotos fröhlich durch die Welt schicken. OK, mit eigen kreierten Kalorienansammlungen darf man es schon, aber nicht unbedingt mit denen, die man bestellt (und bezahlt) hat. Denn diese unterliegen dem Urheberrecht des Kunstvoll-Balsamico-auf-den-Teller-Träuflers, oder des Salatblattarangeuers.

Mehr zu dieser verrückten Welt in der Welt.

Mich wundert ja, dass ich das Kunstwerk zwar verändern, gar vernichten – oder ist es nur transformieren? – darf, aber vielleicht ist genau das die Lösung? Nein, bitte nicht das Ergebnis der Transformation ablichten, sondern einfach herzhaft die Gabel in einen Bestandteil des Werkes rammen und dann das Bild machen.

Jetzt weiß ich endlich was aus all denen geworden ist, die „irgendwas mit Medien“ machen wollten. Sie sind (Abmahn)Anwalt geworden 🙂

Diese Grafik der Bundesrechtsanwaltskammer zeigt eindrucksvoll wie sich die Anzahl der zugelassenen Anwälte in D seit Erfindung des Webs mehr als verdreifacht hat.

One thought on “Foodporn in der Öffentlichkeit könnte teuer werden”

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