Fotograf fotografiert „Street“ und hängt das Bild in eine Galerie. Die bei der Aufnahme ungefragt abgelichtete Passantin klagt gegen Fotograf und Galerie.

Espen Eichhöfer, der Fotograf, will notfalls durch die Instanzen auf Freiheit der Kunst klagen und sammelt dafür per Crowdfunding.

Ich würde gerne das Bild mal sehen. Von mir aus mit schwarzem Balken über der Passantin. Für mich ist die Frage, ob die gute Dame „Beiwerk“ ist oder maßgeblicher Teil des Bildes. Das jemand nicht ungefragt abgelichtet, geschweige denn veröffentlicht werden möchte ist verständlich. Erst recht nicht, wenn die Person gut erkennbar und ggf. sogar „unvorteilhaft“ dargestellt wird. Andererseits, wie viele Bilder, die heute als Klassiker gelten, würde es nicht geben?

Es wird spannend.

Artikel im KStA

Nachtrag 1: Espen Eichhöfer legt wert auf die Feststellung, das das Bild NICHT in einer Gallerie aushing, sondern in der c/o Berlin.

Nachtrag 2: Nach nur wenigen Tagen sind am 01.02.2015 bereits ca. 8500€ per Crowdfunding eingesammelt worden.

Nachtrag 3: Es lohnt sich immer mal wieder auf der Crowdfounding-Seite vorbeizuschauen. Nicht nur um den aktuellen „Füllstand“ zu erfahren, sondern weil dort auch immer mal wieder neue Infos und Links (im Blog) zu finden sind.

Nachtrag 4: Am heutigen Tag (05.02.2015) ist die angepeilte Summe von 14000€ erreicht worden.snap 2015-29-05

Nachtrag 5: Es geht weiter. Die Berufung ist abgelehnt worden. Auf zum Bundesverfassungsgericht. Details hier.

 

 

 

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